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Sekt ist nicht gleich Sekt - das muss man wissen. Seit 1986 sind für alle Mitgliedsstaaten der EU einheitliche und verbindliche Regeln zur Bezeichnung und Aufmachung für Schaumwein aufgestellt worden. Danach dürfen als "Deutscher Sekt" nur noch solche Erzeugnisse bezeichnet werder, die zu hundert Prozent aus deutschen Grundweinen stammen. Es gelten die gleichen Verschnittregelungen wie bei Wein. Übergebietliche Verschnitte sind hierbei erlaubt, so dass ein deutscher Sekt, wenn er keine Gebietsbezeichnung trägt, aus Rebsortenweinen mehrerer Anbaugebiete stammen darf.
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